Geltung mit Wirkung ab dem 1 May 2024
1 Vertragsgegenstand und Parteien
1.1 Nachfolgende Allgemeine quickpaid Bedingungen sind Bestandteil des quickpaid Kundenvertrages.
1.2 A.B.S. Global Factoring AG (A.B.S. GLOBAL) ist Inhaber einer Erlaubnis der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für das Factoring gemäß §§ 32, 1 Abs. 1a S. 1 Nr. 9 Kreditwesengesetz (KWG).
1.3 Vertragspartner des Kunden ist A.B.S. GLOBAL. A.B.S. GLOBAL kann Dritte in die Leistungserbringung einbeziehen.
1.4 Gegenstand von quickpaid ist die kurzfristige Finanzierung von Einkäufen des Kunden bei seinen Lieferanten bzw. dessen zwischengeschalteten Finanzieren oder Vermittlern (nachfolgend insgesamt „Lieferant“).
1.5 Außerhalb Deutschlands bewirbt A.B.S. GLOBAL seine Leistungen nicht, soweit hierfür eine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist. Anderenfalls geht A.B.S. GLOBAL Kundenverhältnisse nur ausnahmsweise und auf ausdrückliche Anfrage von Kunden ein.
1.6 Der Kunde erklärt, ausschließlich im Rahmen seines Handelsgeschäftes, seiner gewerblichen Tätigkeit oder seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit und nicht für private Zwecke zu handeln.
1.7 Der Kunde erklärt, im eigenen Namen und für eigene bzw. für Rechnung seiner in den öffentlichen Registern eingetragenen Eigentümer und ohne Veranlassung Dritter zu handeln.
2 Leistungen und Geschäftsbesorgung
2.1 A.B.S. GLOBAL erbringt nachfolgende Leistungen:
(a) Bereitstellung eines Finanzierungsrahmens nach Prüfung der Kreditwürdigkeit
(b) Prüfung der Eignung von Forderungen aus Einkäufen des Kunden
(c) Übernahme von Forderungen von Lieferanten gegen den Kunden zur Finanzierung
(d) Information und Abrechnung
2.2 Der Kunde beauftragt A.B.S. GLOBAL insbesondere, gegen ihn gerichtete Forderungen von seinen Lieferanten zu übernehmen, welche A.B.S. GLOBAL von dem Kunden selbst oder durch seinen Lieferanten unter Bestätigung des Kunden zur Übernahme vorgelegt werden (Geschäftsbesorgungsverhältnis).Er verpflichtet sich, A.B.S. GLOBAL insbesondere den Aufwand für die Übernahme der Forderungen zu erstatten, unabhängig von dem Bestand der Forderungen oder der Wirksamkeit von Forderungsabtretungen. Die Zahlung ist spätestens 120 Tage nach Erhalt der Mitteilung der Zahlungen an Lieferanten fällig.
3 Übernahme von Forderungen und Zahlung
3.1 A.B.S. GLOBAL erhält das Angebot zur Übernahme von Forderungen von dem Kunden oder dessen Lieferanten durch Vorlage der Rechnungen und den den Forderungen zugrundeliegenden Geschäften an.
3.2 A.B.S. GLOBAL entscheidet über die Übernahme von Forderungen nach pflichtgemäßem Ermessen in jedem Einzelfall. A.B.S. GLOBAL prüft hierzu insbesondere die Bonität des Kunden, die Existenz des Lieferanten sowie die Eignung der Forderung. Eine Verpflichtung zur Übernahme einzelner Forderungen besteht nicht, auch nicht aus diesem Vertragsschluss oder der Zusendung von Zugangsdaten oder physischen Karten. A.B.S. GLOBAL kann nach eigenem Ermessen Finanzierungslimite je Kunde, Lieferant und Forderung festlegen und diese für künftige Forderungsübernahmen laufend an Bonitätsentwicklungen und Risikoeinschätzungen anpassen.
3.3 Entscheidet sich A.B.S. GLOBAL zur Übernahme von Forderungen, vereinbart A.B.S. GLOBAL dies unmittelbar mit den Lieferanten (Forderungsinhaber). Die Zahlung der Kaufpreise (Rechnungsbeträge) stellt den Ankauf der Forderungen und die Annahme der Forderungsabtretungen dar.
3.4 Mit den Forderungsübernahmen gehen auch alle zugehörigen Sicherheiten und Nebenrechte, so etwa Ansprüche auf Rückgabe, Verzugszinsen und Schadensersatz, auf A.B.S. GLOBAL über. Hierzu erfolgt bereits hiermit die Abtretung von Forderungen des Kunden aus etwaigen Änderungen oder Ergänzungen des Grundgeschäftes; von Forderungen, die an die Stelle der übertragenen Forderungen getreten sind; von Anwartschaftsrechten und Ansprüchen auf Herausgabe und Eigentumsverschaffung bei Vorbehalts- oder Sicherungseigentum; von Forderungen aus Weiterveräußerung von Waren durch den Kunden; von Versicherungsansprüchen sowie von Ansprüchen gegen Transporteure.
3.5 Erfolgen die Forderungsübernahmen auf Anfrage des Kunden, räumt A.B.S. GLOBAL zur Finanzierung dieser dem Kunden je nach Absprache ein Zahlungsziel von bis zu 120 Tagen ein.
3.6 Der Kunde erbringt Zahlungen auf abgetretene Forderungen ausschließlich an A.B.S. GLOBAL. Der Kunde ersetzt A.B.S. GLOBAL darüber hinaus alle Zahlungen, die A.B.S. GLOBAL im Vertrauen auf den mangelfreien Bestand von Forderungen und die Garantien gemäß diesem Vertrag geleistet hat. Die Erstattungspflicht erstreckt sich auf alle zur Durchsetzung der Ansprüche entstehenden Kosten.
3.7 Mit der Vorlage von Forderungen an A.B.S. GLOBAL durch den Kunden selbst oder durch seinen Lieferanten unter Bestätigung des Kunden verspricht der Kunde schon jetzt im Hinblick auf alle Forderungsübernahmen im Rahmen des Geschäftsbesorgungsverhältnisses, diese unbedingt gegenüber A.B.S. GLOBAL zu erfüllen, soweit A.B.S. GLOBAL Rechnungsbeträge hieraus tatsächlich finanziert hat, und verzichtet ausdrücklich auf bestehende oder künftige Einwendungen gegen den Bestand der Forderungen und die Wirksamkeit der Forderungsabtretungen (unbedingtes Zahlungsversprechen).
3.8 Dem Kunden ist bekannt, dass er möglicherweise von Lieferanten und A.B.S. in Anspruch genommen werden kann und Rückerstattungsansprüche selbst verfolgen muss. Hierfür tritt A.B.S. GLOBAL nach Befriedigung eigene Ansprüche gegen Lieferanten an den Kunden ab.
4 Haftung für die Forderungen, Garantieversprechen
Mit dem Angebot zur Forderungsübernahme garantiert der Kunde A.B.S. GLOBAL:
4.1 die mangelfreie Entstehung und den Bestand der Forderungen, deren Freiheit von Einreden und Einwendungen und deren Abtretbarkeit sowie Mitübertragung sämtlicher gesetzlicher und vertraglicher Nebenrechte, Sicherungen und Ansprüchen hieraus gegen den Lieferanten an A.B.S. GLOBAL.
4.2 dass die Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- und Dienstleistungen resultieren, welche im regelmäßigen Geschäftsbetrieb seines Handelsgewerbes in seinem Namen und auf seine Rechnung beauftragt wurden, und insbesondere nicht aus Kommissionsgeschäften oder Forderungen mit privatem Bezug.
4.3 dass die den Forderungen zugrundeliegenden Lieferungen oder Leistungen vertraglich begründet, vollständig erbracht, von ihm als vertragsgemäß an- oder endgültig abgenommen wurden und auf die Forderungen nicht ausländisches Recht von außerhalb der Länder der Europäischen Union, Großbritannien, Norwegen oder der Schweiz Anwendung findet, soweit die Lieferung oder Leistung aus einem dieser Länder erfolgt.
4.4 dass die den Forderungen zugrundeliegenden Lieferungen oder Leistungen (i) vertraglich begründet, vollständig erbracht und von ihm als vertragsgemäß an- oder endgültig abgenommen wurden oder (ii) ICC Incoterms 2020 FOB (free on board) oder ein für den Kunden noch günstigerer ICC Incoterm 2020 wirksam vereinbart und die Pflichten hiernach von den Lieferanten und dem Kunden tatsächlich erfüllt wurden, soweit die Lieferung oder Leistung aus einem Land von außerhalb der Länder der Europäischen Union, Großbritannien, Norwegen oder der Schweiz erfolgt.
4.5 dass die Forderungen in einer Währung der Länder der Europäischen Union, Großbritannien, Norwegen, Schweiz oder den Vereinigten Staaten von Amerika zur Zahlung in Rechnung gestellt sind und die Fakturierung den steuerlichen Vorschriften entspricht.
4.6 dass die den Forderungen zugrundeliegenden Rechnungsbeträge sowie die mit dem Lieferanten vereinbarten Zahlungsziele marktüblich und bei Angebot an A.B.S. GLOBAL noch nicht überfällig sind. Rechnungsbeträge mit Zahlungsziel dürfen in frühestens 8 Tagen fällig werden, bei Rechnungsbeträgen ohne Zahlungsziel darf die Rechnungsstellung nicht länger als 7 Tage zurückliegen.
4.7 dass es sich bei den Forderungen um keine solche zwischen gesellschaftsrechtlich verbundenen Unternehmen (konzerninterne Handelsforderung) oder – auch hinsichtlich der Vertretungsberechtigten – persönlich nahestehenden Personen handelt.
4.8 dass die Forderungen nicht nachträglich in ihrem Bestand verändert, insbesondere nicht durch Vereinbarungen mit dem Lieferanten oder durch Widerruf, Anfechtung, Aufrechnung, Vertragsänderungen oder sonstige Einreden und Einwendungen zum Erlöschen gebracht oder gemindert wurden oder noch werden.
4.9 dass er gegenüber A.B.S. GLOBAL darauf verzichtet, Einreden oder Einwendungen gegen die Forderungen zu erheben, die sich aus seinem Verhältnis zum Lieferanten ergeben. Dies umfasst auch die Aufrechnung mit Gegenforderungen, die ihm – auch etwa im Rahmen eines Kontokorrents – gegen Lieferanten zustehen. Dies gilt auch, soweit Lieferanten insolvent werden oder aus anderen Gründen Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
4.10 dass kein Ausschluss der Abtretbarkeit vereinbart wurde oder dass ein solcher Ausschluss jedenfalls keine Wirksamkeit entfaltet, und dass er sich gegenüber A.B.S. GLOBAL nicht auf eine etwaige Unwirksamkeit der Abtretung beruft. Soweit der Kunde mit dem Lieferanten ein Abtretungsverbot vereinbart hat, stimmt er bereits hiermit der Abtretung der angebotenen Forderungen an A.B.S. GLOBAL zu.
4.11 dass er alle Erklärungen und Weisungen als rechtsverbindlich anerkennt, die mit ordnungsgemäßem Eindruck und den A.B.S. GLOBAL mitgeteilten Zeichnungsberechtigungen gegeben werden. Der Kunde erkennt auch die Berechtigung der den Abtretungsvertrag unterzeichnenden Personen beim Lieferanten an.
4.12 dass die Forderungen nicht aus der Lieferung von lebenden Tieren oder Waffen resultieren und dass der Begründung oder Durchsetzung der Forderungen nationale oder internationale Vorschriften, insbesondere Verbote und das Außenwirtschaftsgesetz im Hinblick auf Embargos oder sonstige Sanktionen, nicht entgegenstehen.
4.13 dass bei Angebot zur Übernahme der Forderungen angegebene Nebenrechte und Sicherungen wie etwa Kreditversicherungen oder Exportkreditgarantien tatsächlich im angegebenen Umfang bestehen, und der Kunde aus allen Sicherungen allein berechtigt ist.
4.14 dass er zur Übertragung der Forderungen nebst allen Nebenrechten und Ansprüche aus deren Sicherung an A.B.S. GLOBAL unverzüglich alle gegebenenfalls erforderlichen Erklärungen abgibt und Handlungen vornimmt. Im Hinblick auf nichtabtretbare Rechte ist A.B.S. GLOBAL im Verhältnis zu dem Kunden dennoch berechtigt, die dem Lieferanten zustehenden Rechte, insbesondere Gestaltungsrechte, gegenüber dem Kunden auszuüben.
5 Informationspflichten des Kunden
Der Kunde leitet A.B.S. GLOBAL alle für eine ordnungsgemäße Debitorenbuchhaltung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig in elektronischer Form zu. Der Kunde informiert A.B.S. GLOBAL außerdem unverzüglich über:
5.1 Rahmenvereinbarungen mit den Lieferanten bzw. deren Änderung, Boni oder andere Abzüge, die sich nicht aus der Rechnung ergeben, Warenrücksendungen oder sonstige Beanstandungen, unbeschadet seiner weiterbestehenden Zahlungspflicht.
5.2 alle Umstände betreffend den Lieferanten, die für den Bestand oder die Werthaltigkeit angedienter Forderungen oder die Bonität des Lieferanten relevant sein könnten.
5.3 alle Umstände betreffend ihn selbst, die seine Zahlungsfähigkeit oder die Durchsetzung abgetretener Forderungen gefährden könnten.
5.4 die Geltendmachung von Rechten Dritter an abgetretenen Forderungen oder an A.B.S. GLOBAL sicherungsübereigneten Gegenständen sowie den Widerruf oder die Modifikation von Ermächtigungen von Vorbehaltslieferanten der Lieferanten zum Einzug von Forderungen.
6 Vergütung, Abrechnung, Kontokorrent, Fälligkeit und Abtretungsverbot
6.1 A.B.S. GLOBAL erhält Zinsen und/oder Gebühren nach Maßgabe der jeweils bei dem Angebot zur Forderungsübernahme getroffenen Preisabsprache und des auf www.quickpaid.com veröffentlichten Preisverzeichnisses.
6.2 Sämtliche Ansprüche und Forderungen von A.B.S. GLOBAL aus diesem Vertrag sind sofort fällig, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Abrechnung erfolgt unverzüglich nach der Forderungsübernahme. Der Kunde erteilt A.B.S. GLOBAL ein Lastschriftmandat zum Einzug fälliger Zahlungen.
6.3 Sämtliche durch A.B.S. GLOBAL sowie die mit dieser verbundenen A.B.S. Factoring AG (Schweiz), A.B.S. Factoring AG (Österreich), A.B.S. Factoring d.o.o. (Slowenien), A.B.S. Global Factoring AB (Schweden) und der Deutsche Gesellschaft für privatärztliche Abrechnung dgpar GmbH für den Kunden geführte Konten auch für andere Leistungsverhältnisse als quickpaid bilden eine einheitliche Rechnung. Die sich hieraus jeweils ergebenden Salden kann A.B.S. GLOBAL ohne Einschränkungen gegeneinander verrechnen (Kontokorrent). Dabei werden die beiderseitigen Ansprüche verrechnet und dem Kunden belastet. Der Rechnungsnachweis gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach dessen Zugang Einwendungen erhebt.
6.4 Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen von A.B.S. GLOBAL nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Darüber hinaus ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ansprüche gegen A.B.S. GLOBAL darf der Kunde nur mit deren Zustimmung abtreten.
7 Haftung und Schadensersatz für Garantie- und Pflichtverletzungen
7.1 Der Kunde haftet gegenüber A.B.S. GLOBAL für die Erfüllung aller Pflichten und Garantien dieses Vertrages und schuldet bei Verletzung dieser verschuldensunabhängig Schadensersatz einschließlich entgangenem Gewinn. A.B.S. GLOBAL kann in diesem Fall stets auch die Rückabwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses fordern.
7.2 A.B.S. haftet gegenüber dem Kunden nur für unmittelbare und typische Schäden aus etwaiger Schlechterfüllung. Die Haftung beschränkt sich auf Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Pflichten. Diese Beschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen.
8 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein solcher liegt auch ohne Abmahnung insbesondere vor bei:
8.1 Zahlungen des Kunden entgegen diesem Vertrag unmittelbar an den Lieferanten.
8.2 Nichteinhaltung von Garantieversprechen gemäß diesem Vertrag.
8.3 Täuschen oder Verschweigen von für das Vertragsverhältnis wesentlichen Umständen.
8.4 drohender oder eingetretener wesentlicher Vermögensverschlechterung des Kunden, insbesondere die Beantragung des Insolvenzverfahrens, Scheck- oder Wechselproteste oder Rücklastschriften mangels Deckung, Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, Beschluss über die Liquidation wegen Vermögenslosigkeit.
8.5 Nichtbereitstellung, Rücknahme sowie Verschlechterung zu stellender Sicherheiten.
9 Datenschutz, Einbeziehung von Dritten
9.1 A.B.S. GLOBAL darf alle im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen nicht personenbezogenen Informationen und Daten über den Kunden, die angebotenen Forderungen und die Angaben zu den Lieferanten erheben, verarbeiten und nutzen. Für die Weitergabe von Daten an Dritte gelten die auf www.quickpaid.com veröffentlichten Datenschutzerklärungen von A.B.S. GLOBAL.
9.2 A.B.S. GLOBAL darf einzelne Leistungen dieses Vertrages durch in der Datenschutzerklärung genannte Dritte erbringen lassen oder Dritte in die Funktionsweise des Vertrages einbeziehen. Dies gilt insbesondere für die Identifizierung des Kunden und seiner Zeichnungsberechtigten, die Kreditversicherung der Forderungen und die Refinanzierung durch Abtretung angekaufter Forderungen an Dritte. Der Kunde willigt ein, dass A.B.S. GLOBAL die Identifizierung des Kunden durch Dritte sicherstellen lässt, die nicht personenbezogenen Daten vertraulich an Dritte weitergibt und auch dort speichern und verarbeiten lässt, sowie angekaufte Forderungen auf Dritte überträgt. Der Kunde akzeptiert bereits hiermit die Vertragsinhalte und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von durch A.B.S. GLOBAL eingebundenen Dritten gegen ihn, als wären diese Bestandteil dieses Vertrages.
9.3 Der Kunde holt erforderliche Zustimmungen seiner Geschäftspartner zur Weitergabe von deren Daten an A.B.S. GLOBAL stets rechtzeitig selbständig ein.
10 Kommunikation, Zeichnungsberechtigung
10.1 Die Parteien kommunizieren über das Kundenportal unter www.quickpaid.com sowie unter den Kontaktdaten Ihrer Geschäftsadressen. A.B.S. GLOBAL unterrichtet den Kunden regelmäßig über Finanzierungslimite und teilt dem Kunden Änderungen des Preisverzeichnisses mit.
10.2 Der Kunde stellt A.B.S. GLOBAL alle zur Erfüllung der Pflichten aus dem Geldwäschegesetz notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und teilt sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich A.B.S. GLOBAL mit.
10.3 Der Kunde weist A.B.S. GLOBAL insbesondere die Vertretungsberechtigung der für ihn handelnden Personen nach. Diese legitimieren die weiteren für ihn zeichnungsberechtigten Personen und weisen deren Identität nach, soweit nicht bereits durch diese selbst erfolgt. Damit erfolgt gleichzeitig die Bevollmächtigung sämtlicher Personen einzeln und rechtsverbindlich Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses gegenüber A.B.S. GLOBAL abzugeben, weitere Personen zu legitimieren und insbesondere Forderungen anzubieten. Der Kunde kann diese jederzeit widerrufen.
11 Offenlegung rechtlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse des Kunden
Der Kunde informiert A.B.S. GLOBAL unverzüglich über Änderungen rechtlicher oder wirtschaftlicher Art, welche das Unternehmen des Kunden wesentlich beeinflussen, und geschäftspolitische Maßnahmen, die sich auf Bestand und Durchsetzbarkeit der Forderungen auswirken. Auf Verlangen von A.B.S. GLOBAL übergibt der Kunde:
11.1 Einkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Kunden und des Lieferanten in der jeweils gültigen Fassung und informiert über Änderungen hieran.
11.2 betriebswirtschaftliche Auswertungen, Jahresabschlüsse und gewährt Einsicht in die Geschäftsbücher, Konten und sonstige Bonitätsunterlagen nach Wahl von A.B.S. GLOBAL durch Zusendung oder Einsichtnahme bei dem Kunden. Dies gilt auch für alle rechtlich oder wirtschaftlich mit dem Kunden verbundenen Unternehmen. A.B.S. GLOBAL kann sich hierbei Beauftragter bedienen, die nach deren berufsrechtlichen Regelungen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
12 Schlussbestimmungen
12.1 Auf dieses Vertragsverhältnis, Forderungskäufe und Forderungsabtretungen findet deutsches Recht Anwendung, auch soweit auf Forderungen und den ihnen zugrunde liegenden Leistungsverhältnissen ausländisches Recht Anwendung finden sollte.
12.2 Erfüllungsort ist der Sitz von A.B.S. GLOBAL. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit zulässig – der Sitz von A.B.S. GLOBAL. A.B.S. GLOBAL ist auch berechtigt, Ansprüche am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
12.3 Schadensersatz kann nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangt werden, soweit eine Partei Pflichten aus diesem Vertrag schuldhaft verletzt.
12.4 Schriftform im Sinne dieses Vertrages schließt die elektronische Form ein.
12.5 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform, soweit es sich nicht lediglich um Änderungen dieser Allgemeinen Factoring Bedingungen handelt.
12.6 Änderungen dieser Allgemeinen quickpaid Bedingungen teilt A.B.S. GLOBAL dem Kunden spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens mit. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn der Kunde A.B.S. GLOBAL nicht bis dahin seine Ablehnung mitteilt. Auf diese Genehmigungswirkung weist A.B.S. GLOBAL den Kunden bei Änderungen besonders hin.
12.7 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, oder werden oder nicht durchgeführt werden können, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Für diesen Fall soll diejenige ergänzende und/oder ersetzende Regelung erfolgen, welche dem ausgedrückten oder notfalls mutmaßlichen Willen der Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszwecks entspricht oder ihm am nächsten kommt.
12.8 Für den Fall, dass dieser Vertrag neben der deutschen Sprache in weiteren Sprachen bereitgestellt wird, ist die deutsche Fassung maßgeblich. Für den Fall, dass dieser Vertrag nicht in deutscher, sondern in englischer Sprache und/oder weiteren Sprachen bereitgestellt wird, ist die englische Fassung maßgeblich.
Anlage 2 – Kundenerklärung bei jedem Angebot von Forderungen
Mit Vorlage dieser Rechnung(en) beauftragen wir A.B.S. mit der Finanzierung der Rechnungsbeträge durch Übernahme dieser Forderungen von den angegebenen Lieferanten.
Wir geben hierzu die in den [Link: Allgemeinen quickpaid Bedingungen] aufgelisteten Garantien zur mangelfreien Entstehung, den Bestand und die Abtretbarkeit der Forderungen ab.
Die Lieferung oder Leistung erfolgt aus: [Auswahlmenü: zugelassene Staaten]
Für den Fall, dass die Lieferung oder Leistung aus einem Land der Europäischen Union, Großbritannien, Norwegen oder der Schweiz erfolgt, erklären wir, dass diese vollständig erbracht und von uns abgenommen wurde.
Für den Fall, dass die Lieferung oder Leistung von außerhalb einem Land der Europäischen Union, Großbritannien, Norwegen oder der Schweiz erfolgt, erklären wir, dass für diese mindestens ICC Incoterms 2020 FOB (free on board) oder ein für uns noch günstigerer ICC Incoterm 2020 wirksam vereinbart und die Pflichten hiernach von den Lieferanten und uns tatsächlich erfüllt wurden.
Soweit A.B.S. GLOBAL uns die Rechnungsbeträge finanziert, werden wir die hier vorgelegten Forderungen unbedingt gegenüber A.B.S. GLOBAL erfüllen, auch wenn diese möglicherweise nicht rechtswirksam auf A.B.S. GLOBAL übergegangen sind. Insbesondere verzichten wir auf bestehende oder künftige Einwendungen gegen den Bestand der Forderungen und die Wirksamkeit der Forderungsabtretungen an A.B.S. GLOBAL (unbedingtes Zahlungsversprechen).
[Button: Alles bestätigen]
ALTERNATIV HIERZU: bei Vorlage der Forderung zur Übernahme durch den Lieferanten:
Ihr Lieferant [•] hat uns die Forderung gegen Sie gemäß Vertrag [•] über den Betrag von [•] mit Fälligkeit zum [•] zur Übernahme angeboten. Wir übernehmen die Forderung, wenn wir folgende Bestätigung von Ihnen erhalten:
Soweit wir innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt dieser Mitteilung bei Ihnen keine ausdrückliche anderslautende Erklärung von Ihnen erhalten, gilt zwischen Ihnen und uns:
Sie bestätigen die Rechtsmäßigkeit und Richtigkeit der Forderung, die Grundlage des angegebenen Vertragsverhältnisses sowie die Kenntnis von der Abtretung der Forderung an uns. Sie erkennen hiermit zur Begründung eines Schuld- und Zahlungsversprechens gemäß § 780 BGB gegenüber A.B.S. Global Factoring AG vorbehaltlos und unwiderruflich an, dass Sie die oben genannten fälligen Beträge ohne Anspruch auf Aufrechnung, Abzug, Einlage, Rückbelastung, Einrede oder Widerklage, unabhängig von der Richtigkeit der Forderungen und der Wirksamkeit von Abtretungen an A.B.S. Global Factoring AG schulden und zahlen werden (unwiderrufliches Zahlungsversprechen).
Ist dies ausnahmsweise nicht der Fall, sind Sie verpflichtet, uns dies innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt dieser Mitteilung an mail@quickpaid.com mitzuteilen.
Anlage 3 – Preisverzeichnis für quickpaid Leistungen
1 Allgemeines
Nachfolgende Gebühren, Zinsen und Finanzierungslimite gelten vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung zwischen A.B.S. GLOBAL und dem Kunden. Eine solche muss ausdrücklich erfolgen und kann auch für einzelne Forderungen erfolgen. Alle Angaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2 Allgemeine Zinsen und Gebühren
A.B.S. GLOBAL berechnet dem Kunden unabhängig von tatsächlichen Forderungsübernahmen eine Jahresgebühr von 0,00 Euro für jedes angefangene Jahr ab Vertragsschluss.
3 Zinsen und Gebühren je Forderungsübernahme
3.1 Sofern der Kunde eine Forderungsübernahme anfragt, berechnet A.B.S. GLOBAL für die Übernahme einer Forderung Zinsen und/oder Gebühren nach Maßgabe der jeweils bei dem Angebot zur Übernahme einer Forderung getroffenen Preisabsprache für Finanzierungszeiträume von 60, 90 oder 120 Tagen. Die Preisabsprache findet bei der Auswahl des Zahlungszieles auf www.quickpaid.com statt. Vorbehaltlich dessen gilt jedoch ein Mindestpreis von 25,00 Euro für jede einzelne Forderungsübernahme. Dies gilt bei jeder tatsächlichen Zahlung von A.B.S. auf Forderungen, unabhängig von dem Bestand der Forderungen oder der Wirksamkeit von Forderungsabtretungen.
3.2 Ein Finanzierungszeitraum von 120 Tagen beinhaltet die Vereinbarung einer Rückzahlung des Kunden in Raten von 30% nach 60 Tagen, weiteren 30% nach 90 Tagen und den restlichen 40% nach 120 Tagen.
3.3 Soweit bei der Forderungsübernahme durch A.B.S. GLOBAL Skonti gezogen werden können, versteht sich der finanzierte Rechnungsbetrag bereits um diese reduziert.
3.4 Sofern der Lieferant eine Forderungsübernahme anfragt, trägt der Kunde keine Kosten. A.B.S. GLOBAL vereinbart die Vergütung für die Übernahme der Forderung in diesem Fall mit dem Lieferanten.
3.5 Für die Überziehung eines Zahlungsziels durch den Kunden berechnet A.B.S. GLOBAL Zinsen von 1,50% pro Monat ab dem ersten Tag der Überziehung auf den offenstehenden Betrag.
4 Finanzierungslimite
A.B.S. GLOBAL finanziert gleichzeitig nur Forderungen bis zu Höchstbeträgen, die je einzelner Forderung, je Lieferant und je Kunde von A.B.S. GLOBAL festgelegt werden können und dem Kunden mitgeteilt werden.
5 Sonstige Gebühren und Kosten
Sofern der Kunde eine Forderungsübernahme anfragt, A.B.S. GLOBAL berechnet dem Kunden fremde Bankspesen und sonstige Kosten weiter.
Anlage 4 – Forderungsabtretung des Lieferanten
Zustimmung zur Sofortzahlung offener Rechnungen
Zwischen
A.B.S. Global Factoring AG, Aktiengesellschaft deutschen Rechts, eingetragen im Handelsregister HRB 10268 Amtsgericht Wiesbaden, geschäftsansässig Mainzer Straße 97, DE-65189 Wiesbaden (nachfolgend „A.B.S. GLOBAL“)
und
[●], [●] deutschen Rechts, eingetragen im Handelsregister HRB [●] Amtsgericht [●], geschäftsansässig [●] (nachfolgend „Lieferant“)
Im Rahmen unserer Einkaufsfinanzierung quickpaid haben wir mit unserem Kunden
[●], [●] deutschen Rechts, eingetragen im Handelsregister HRB [●] Amtsgericht [●], geschäftsansässig [●] (nachfolgend „Kunde“)
vereinbart, bei Ihnen gegen unseren Kunden bestehende Forderungen kurzfristig zu finanzieren:
[Rechnung Nr., Rechnungsdatum, Rechnungsbetrag brutto, Gesamtsumme]
Wir bieten Ihnen daher hiermit an, Ihnen diese Forderungen abzukaufen. Sie erhalten hierfür umgehend von uns die vollen Rechnungsbeträge abzüglich eventueller Skonti auf Ihr folgendes Bankkonto überwiesen:
[IBAN, BIC]
Mit Ihrer Unterzeichnung dieser Vereinbarung bestätigen Sie uns, dass die den Forderungen zugrunde liegenden Leistungen Ihrerseits vollumfänglich sowie mängel- und einredefrei erbracht wurden, die Forderungen zur freien Verfügung stehen, und insbesondere nicht etwa im Rahmen eines Factorings bereits abgetreten wurden (Negativerklärung). Sie verkaufen uns diese Forderungen und treten sie uns mit allen Nebenansprüchen und den Ansprüchen aus einer etwaigen Sicherung Zug um Zug gegen Eingang des Kaufpreises bei Ihnen ab. Wir erklären schon jetzt die Annahme der Abtretung.
Es gilt deutsches Recht. Es gelten die auf www.quickpaid.com veröffentlichten Regelungen zum Datenschutz.
[Ausfertigungsdatum], A.B.S. Global Factoring AG, [Faksimile Vertretungsberechtigte A.B.S. GLOBAL]
[Unterzeichnungsdatum, Unterschrift, Name und Funktion des Unterzeichnenden im Unternehmen Lieferant]
Soweit die Unterzeichnung nicht durch die Geschäftsführung bzw. den Vorstand erfolgt, wird diese Vereinbarung in Vertretung (i.V.) geschlossen. In diesem Fall bitten wir um Angabe der Namen der Geschäftsführung bzw. Vorstandes:
[Namen vertretungsberechtigte Personen beim Lieferanten]
Bitte übersenden Sie uns diese Vereinbarung unterzeichnet an mail@quickpaid.com zurück. Sie erhalten den Rechnungsbetrag umgehend.
ALTERNATIV HIERZU quickpaid trade Facility Agreement (Rahmenvertrag) zwischen A.B.S. und dem Lieferanten sowie Vereinbarung über Kauf und Abtretung der konkreten Forderung, vgl. separate Vertragsdokumentation
Anlage 5 – Vereinbarung zur seriellen Forderungsübernahme
Zur Vermeidung der Zustimmung des Lieferanten im Einzelfall jedes Angebotes zur Sofortzahlung offener Rechnungen kann mit dem Lieferanten eine Vereinbarung zur seriellen Forderungsübernahme geschlossen werden. Es handelt sich rechtlich um die Essenz eines Factoring-Rahmenvertrages über genau zu bestimmende künftige Forderungen mit Opt-Out Möglichkeit für den Lieferanten im Einzelfall:
Vereinbarung zur Sofortzahlung offener Rechnungen
Zwischen
A.B.S. Global Factoring AG, Aktiengesellschaft deutschen Rechts, eingetragen im Handelsregister HRB 10268 Amtsgericht Wiesbaden, geschäftsansässig Mainzer Straße 97, DE-65189 Wiesbaden (nachfolgend „A.B.S. GLOBAL“)
und
[●], [●] deutschen Rechts, eingetragen im Handelsregister HRB [●] Amtsgericht [●], geschäftsansässig [●] (nachfolgend „Lieferant“)
Im Rahmen unserer Einkaufsfinanzierung quickpaid haben wir mit unserem Kunden
[●], [●] deutschen Rechts, eingetragen im Handelsregister HRB [●] Amtsgericht [●], geschäftsansässig [●] (nachfolgend „Kunde“)
[Rechnung Nr., Rechnungsdatum, Rechnungsbetrag brutto, Gesamtsumme]
vereinbart, bei Ihnen gegen unseren Kunden bestehende Forderungen kurzfristig zu finanzieren:
Wir bieten Ihnen regelmäßig an, Ihnen Ihre Forderungen gegen diesen Kunden unter Angabe der Rechnungs Nr., dem Rechnungsdatum und dem Brutto-Rechnungsbetrag abzukaufen.
Sie erhalten hierfür umgehend von uns die vollen Rechnungsbeträge abzüglich eventueller Skonti auf Ihr folgendes Bankkonto überwiesen:
[IBAN, BIC]
Unter der aufschiebenden Bedingung unseres konkreten Angebotes zur Sofortzahlung verkaufen Sie uns schon jetzt diese konkret bezeichneten Forderungen gegen diesen Kunden und treten sie uns mit allen Nebenansprüchen und den Ansprüchen aus einer etwaigen Sicherung Zug um Zug gegen Eingang des Kaufpreises bei Ihnen ab. Wir erklären schon jetzt die Annahme der Abtretung.
In jedem Fall unseres Angebotes zur Sofortzahlung können Sie dieses innerhalb von 2 Werktagen ablehnen. Hierfür ist ihre Ablehnung an mail@quickpaid.com zu erklären.
Sie bestätigen uns schon jetzt, dass die den jeweils konkret bezeichneten Forderungen zugrunde liegenden Leistungen Ihrerseits zum Zeitpunkt Ihrer Rechnungsstellung vollumfänglich sowie mängel- und einredefrei erbracht sind, die Forderungen zur freien Verfügung stehen, und insbesondere nicht etwa im Rahmen eines Factorings bereits abgetreten wurden (Negativerklärung).
Ist dies ausnahmsweise nicht der Fall, sind Sie verpflichtet, uns dies innerhalb von 2 Werktagen nach unserem Angebot zur Sofortzahlung an mail@quickpaid.com mitzuteilen.
Selbstverständlich können Sie diese Vereinbarung jederzeit widerrufen. Es gilt deutsches Recht. Es gelten die auf www.quickpaid.com veröffentlichten Regelungen zum Datenschutz.
[Ausfertigungsdatum], A.B.S. Global Factoring AG, [Faksimile Vertretungsberechtigte A.B.S. GLOBAL]
[Unterzeichnungsdatum, Unterschrift, Name und Funktion des Unterzeichnenden im Unternehmen Lieferant]
Soweit die Unterzeichnung nicht durch die Geschäftsführung bzw. den Vorstand erfolgt, wird diese Vereinbarung in Vertretung (i.V.) geschlossen. In diesem Fall bitten wir um Angabe der Namen der Geschäftsführung bzw. Vorstandes:
[Namen vertretungsberechtigte Personen beim Lieferanten]
Bitte übersenden Sie uns diese Vereinbarung unterzeichnet an mail@quickpaid.com zurück.
Nach Abschluss einer Vereinbarung zur seriellen Forderungsübernahme benötigen die Angebote zur Sofortzahlung offener Rechnungen an den Lieferanten keine ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall mehr, sondern lediglich das Angebot konkret bezeichneter Forderungen iSe Notifikation. Es gilt ein Opt-Out für den Lieferanten:
Angebot zur Sofortzahlung offener Rechnungen
Zwischen
A.B.S. Global Factoring AG, Aktiengesellschaft deutschen Rechts, eingetragen im Handelsregister HRB 10268 Amtsgericht Wiesbaden, geschäftsansässig Mainzer Straße 97, DE-65189 Wiesbaden (nachfolgend „A.B.S. GLOBAL“)
und
[●], [●] deutschen Rechts, eingetragen im Handelsregister HRB [●] Amtsgericht [●], geschäftsansässig [●] (nachfolgend „Lieferant“)
Im Rahmen unserer Einkaufsfinanzierung quickpaid haben wir mit unserem Kunden
[●], [●] deutschen Rechts, eingetragen im Handelsregister HRB [●] Amtsgericht [●], geschäftsansässig [●] (nachfolgend „Kunde“)
[Rechnung Nr., Rechnungsdatum, Rechnungsbetrag brutto, Gesamtsumme]
vereinbart, bei Ihnen gegen unseren Kunden bestehende Forderungen kurzfristig zu finanzieren:
Wir bieten Ihnen daher hiermit an, Ihnen diese Forderungen abzukaufen. Sie erhalten hierfür umgehend von uns die vollen Rechnungsbeträge abzüglich eventueller Skonti auf Ihr folgendes Bankkonto überwiesen:
[IBAN, BIC]
Sie haben uns in der Vereinbarung zur Sofortzahlung offener Rechnungen diese Forderungen unter der aufschiebenden Bedingung dieses Angebotes bereits verkauft und treten sie uns mit allen Nebenansprüchen und den Ansprüchen aus einer etwaigen Sicherung Zug um Zug gegen Eingang des Kaufpreises bei Ihnen ab. Wir haben bereits die Annahme der Abtretung erklärt.
Dennoch können Sie unser Angebot zur Sofortzahlung innerhalb von 2 Werktagen nach Zugang dieses Angebotes ablehnen. Hierfür ist ihre Ablehnung an mail@quickpaid.com zu erklären.
Sie haben auch bereits bestätigt, dass die den Forderungen zugrunde liegenden Leistungen Ihrerseits vollumfänglich sowie mängel- und einredefrei erbracht wurden, die Forderungen zur freien Verfügung stehen, und insbesondere nicht etwa im Rahmen eines Factorings bereits abgetreten wurden (Negativerklärung).
Ist dies ausnahmsweise nicht der Fall, sind Sie verpflichtet, uns dies innerhalb von 2 Werktagen nach unserem Angebot zur Sofortzahlung an mail@quickpaid.com mitzuteilen.
[Ausfertigungsdatum], A.B.S. Global Factoring AG, [Faksimile Vertretungsberechtigte A.B.S. GLOBAL]
Soweit wir nichts von Ihnen hören, erhalten Sie den Rechnungsbetrag umgehend.
Anlage 6 – Abrechnung quickpaid Leistungen
[bei Anfrage zur Forderungsübernahme durch den Kunden selbst]
[●], [●] deutschen Rechts, eingetragen im Handelsregister HRB [●] Amtsgericht [●], geschäftsansässig [●] (nachfolgend „Kunde“)
Abrechnungs-Nr.: [●]
Abrechnungsdatum: [●]
Leistungsdatum: [●]
Ihre Steuer-Nr.: [●]
Im Rahmen unserer Einkaufsfinanzierung quickpaid haben wir die von Ihnen vorgelegte(n) Rechnung(en) geprüft und zur Übernahme der Forderung(en) durch Forderungsabtretung an Ihren Lieferanten einen Kaufpreis von € [●] geleistet:
[Firma Lieferant], Forderungsabtretung vom [Abtretungsdatum] € [●]
abzgl. berücksichtigter Skonti € [●]
Leistung auf die Lieferantenforderung (Finanzierung) € [●]
Hierauf ergibt sich eine quickpaid Gebühr netto € [●]
zuzüglich 19% gesetzlicher Umsatzsteuer € [●]
quickpaid Gebühr brutto € [●]
Aufgrund des mit Ihnen vereinbarten Zahlungsziels von zusätzlich [●] Tagen ergibt sich somit ein Betrag von € [●], der zum [Fälligkeitsdatum] zur Zahlung durch Sie fällig ist.
ALTERNATIV bei 120 Tagen: Aufgrund des mit Ihnen vereinbarten Zahlungsziels von zusätzlich xxx Tagen ergibt sich somit ein Betrag von € [●], der zu drei Terminen zur Zahlung durch Sie fällig wird.
Wir buchen Beträge zur Fälligkeit im Rahmen des uns von Ihnen erteilten SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandats von Ihrem Konto ab. Das Lastschriftmandat finden Sie auf www.quickpaid.com hinterlegt.